Anrechnung der Riesterrente bei Geringverdienern entfällt bei privater Vorsorge
Eine erfreuliche Nachricht gibt es dieser Tage aus dem Arbeitsministerium von Ursula von der Leyen zu vermelden: Sie wird einen Gesetzentwurf vorlegen, nach dem Geringverdiener, die trotz ihres geringen Einkommens zusätzlich private Vorsorge z. B. per Riesterrente betreiben, zukünftig keine Anrechnung
ihrer Vorsorge auf die Grundsicherung mehr erfahren sollen.
Dies dürfte für eine leider immer größer werdende Bevölkerungsschicht (aktuell ca. 3 Millionen) eine
große Erleichterung bedeuten.
Sparmodelle dafür gibts schon länger. Per so genannter “Minijob-Rente” können Geringverdiener im Bereich
Minijob ohne großen Mehraufwand eine zusätzliche Rente aufbauen. Ein Großteil der Beiträge wird durch
Steuer- und Sozialversicherungsersparnis finanziert.
Durch das neue Gesetz, das hoffentlich in naher Zukunft verabschiedet wird, dürfte die Sparmotiviation
vieler Geringverdiener deutlich steigen. Weiter Infos dazu unter www.minijobrente.de und natürlich
gern bei mir im Rahmen der persönlichen Vorsorge-Planung.



